14. Bielefelder Carnival der Kulturen
Interessierte Gruppen können sich über ein
Online-Formular
zum Carnival der Kulturen anmelden.
Die Teilnahmegebühr beträgt
10 Euro für Gruppen bis 9 Personen
und 20 Euro für Gruppen ab 10 Personen.
Bankverbidung: Welthaus Bielefeld
Stichwort:
Carnival der Kulturen 2008
Sparkasse Bielefeld, BLZ 480 501 61
Konto-Nr.: 908 94
Veranstalter
Shademakers
im Welthaus Bielefeld
Kontakt: Uschi Dresing, Paul Mc Laren
Dornröschenweg 12 • 32760 Detmold
fon 0 52 31 - 4 58 47 75
e-mail: art@shademakers.de
webside: www.shademakers.de
und
Welthaus Bielefeld
August-Bebel-Str. 62 • 33602 Bielefeld
fon 0521 - 9864831 • fax 0521 - 6 37 89
email: kultur@welthaus.de
webside: www.welthaus.de
Teilnahmebedingungen
(Bitte laden Sie hier die Teilnahmebedingungen herunter und schicken Sie
sie unterschrieben an eine der angegebenen Adressen zurück.)
I. Allgemeines
- Alle teilnehmenden Gruppen und Fahrzeuge müssen beim Veranstalter
gemeldet sein.
- Jede teilnehmende Gruppe sollte vier Ordner bestimmen, die an den Eckpunkten
der Formation laufen und diese zusammenhalten. Sie sollten auch darauf achten,
dass die Gruppen ihre Getränke erhalten, kein Publikum in den Zug hineindrängt.
- Fahrzeuge müssen durch optisch erkennbare Ordner abgesichert werden.
Vorgeschrieben ist, dass neben jedem Rad ein Ordner läuft, um auszuschließen,
dass Personen unter die Räder geraten können.
- Alle Ordner sollen durch eine (beim Teilnehmerplenum erhältliche)
Ordnerplakette gekennzeichnet sein.
- Jede Gruppe muß sich in laufender Nummernfolge zum Zug einordnen.
- An Fahrzeugen muss die Zugnummer gut lesbar angebracht werden.
II. Straßenverkehrsvorschriften
- Am Carnivalszug dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, die auch zum öffentlichen
Verkehr zugelassen sind. Die Kennzeichen müssen lesbar sein.
- Die Fahrzeuge dürfen maximal zehn Meter lang sein.
- Auf Fahrzeugdächern, Kotflügeln, Trittbrettern etc. sowie zwischen
Zugfahrzeug und Anhänger dürfen sich keine Personen aufhalten.
- Die Verkehrsvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften
sind genauestens einzuhalten. Den Weisungen und Zeichen von Polizeibeamten
und Ordnern/Securitykräften ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die Park- und Halteverbotsschilder im gesamten Umzugsbereich gelten für
die Fahrzeuge der Teilnehmer.
III. Aufbauten und Ausstattung
- Die Aufbauten und Musikanlagen müssen so fest und sicher installiert
werden, dass Personen auf dem Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer nicht
gefährdet werden.
- Das Aufspringen unbefugter Personen auf die Fahrzeuge muss durch bauliche
Maßnahmen (Gitter oder ähnliches) erschwert bzw. durch die Gruppen
verhindert werden.
- Die Ladefläche der Fahrzeuge muss eben, tritt- und rutschfest sein.
Für jeden Stellplatz muss eine ausreichende Sicherung gegen Herunterfallen
von Personen vorhanden sein (Brüstung, Geländer).
- Bei Verkleidungen von Fahrzeugen muss für den Fahrer ein ausreichendes
Sichtfeld gewärleistet sein.
- An den Außen- und Innenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen
oder sonst wie gefährlichen Teile hervorstehen.
- Die seitlichen Verkleidungen der Fahrzeuge müssen aus einem festen
nicht durchstoßbaren Material sein, das für die Radabdeckung
geeignet ist. Sie dürfen nur eine maximale Bodenfreiheit von 25 cm
haben.
IV. Haftung
Für alle auftretenden Unfälle, auch wenn sie durch die Ladung bzw.
Aufbauten der Fahrzeuge verursacht werden, sind die Teilnehmer in einzel-
und strafrechtlicher Hinsicht zu belangen. Der Fahrzeugführer muss KFZ-haftpflichtversichert
sein; bei gemieteten Fahrzeugen ist auf deren Versicherungsschutz zu achten.
V. Müllvermeidung
- Flaschen, Kartons oder andere Verpackungen dürfen nicht auf die Straße
geworfen werden.
- Die Firma Carolinenbrunnen stellt für die Umzugsteilnehmer Mineralwasser
bereit. Das Leergut muss im Ravensberger Park hinter der Bühne abgegeben
werden.