14. Bielefelder Carnival der Kulturen

Interessierte Gruppen können sich über ein

Online-Formular

zum Carnival der Kulturen anmelden.

Die Teilnahmegebühr beträgt 10 Euro für Gruppen bis 9 Personen und 20 Euro für Gruppen ab 10 Personen.

Bankverbidung: Welthaus Bielefeld
Stichwort: Carnival der Kulturen 2008
Sparkasse Bielefeld, BLZ 480 501 61
Konto-Nr.: 908 94

 

Veranstalter

Shademakers
im Welthaus Bielefeld
Kontakt: Uschi Dresing, Paul Mc Laren
Dornröschenweg 12 • 32760 Detmold
fon 0 52 31 - 4 58 47 75
e-mail: art@shademakers.de
webside: www.shademakers.de

und

Welthaus Bielefeld
August-Bebel-Str. 62 • 33602 Bielefeld
fon 0521 - 9864831 • fax 0521 - 6 37 89
email: kultur@welthaus.de
webside: www.welthaus.de

 

Teilnahmebedingungen

(Bitte laden Sie hier die Teilnahmebedingungen herunter und schicken Sie sie unterschrieben an eine der angegebenen Adressen zurück.)

I. Allgemeines

  1. Alle teilnehmenden Gruppen und Fahrzeuge müssen beim Veranstalter gemeldet sein.
  2. Jede teilnehmende Gruppe sollte vier Ordner bestimmen, die an den Eckpunkten der Formation laufen und diese zusammenhalten. Sie sollten auch darauf achten, dass die Gruppen ihre Getränke erhalten, kein Publikum in den Zug hineindrängt.
  3. Fahrzeuge müssen durch optisch erkennbare Ordner abgesichert werden. Vorgeschrieben ist, dass neben jedem Rad ein Ordner läuft, um auszuschließen, dass Personen unter die Räder geraten können.
  4. Alle Ordner sollen durch eine (beim Teilnehmerplenum erhältliche) Ordnerplakette gekennzeichnet sein.
  5. Jede Gruppe muß sich in laufender Nummernfolge zum Zug einordnen.
  6. An Fahrzeugen muss die Zugnummer gut lesbar angebracht werden.

II. Straßenverkehrsvorschriften

  1. Am Carnivalszug dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, die auch zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind. Die Kennzeichen müssen lesbar sein.
  2. Die Fahrzeuge dürfen maximal zehn Meter lang sein.
  3. Auf Fahrzeugdächern, Kotflügeln, Trittbrettern etc. sowie zwischen Zugfahrzeug und Anhänger dürfen sich keine Personen aufhalten.
  4. Die Verkehrsvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind genauestens einzuhalten. Den Weisungen und Zeichen von Polizeibeamten und Ordnern/Securitykräften ist unbedingt Folge zu leisten.
  5. Die Park- und Halteverbotsschilder im gesamten Umzugsbereich gelten für die Fahrzeuge der Teilnehmer.

III. Aufbauten und Ausstattung

  1. Die Aufbauten und Musikanlagen müssen so fest und sicher installiert werden, dass Personen auf dem Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.
  2. Das Aufspringen unbefugter Personen auf die Fahrzeuge muss durch bauliche Maßnahmen (Gitter oder ähnliches) erschwert bzw. durch die Gruppen verhindert werden.
  3. Die Ladefläche der Fahrzeuge muss eben, tritt- und rutschfest sein. Für jeden Stellplatz muss eine ausreichende Sicherung gegen Herunterfallen von Personen vorhanden sein (Brüstung, Geländer).
  4. Bei Verkleidungen von Fahrzeugen muss für den Fahrer ein ausreichendes Sichtfeld gewärleistet sein.
  5. An den Außen- und Innenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder sonst wie gefährlichen Teile hervorstehen.
  6. Die seitlichen Verkleidungen der Fahrzeuge müssen aus einem festen nicht durchstoßbaren Material sein, das für die Radabdeckung geeignet ist. Sie dürfen nur eine maximale Bodenfreiheit von 25 cm haben.

IV. Haftung

Für alle auftretenden Unfälle, auch wenn sie durch die Ladung bzw. Aufbauten der Fahrzeuge verursacht werden, sind die Teilnehmer in einzel- und strafrechtlicher Hinsicht zu belangen. Der Fahrzeugführer muss KFZ-haftpflichtversichert sein; bei gemieteten Fahrzeugen ist auf deren Versicherungsschutz zu achten.

V. Müllvermeidung

  1. Flaschen, Kartons oder andere Verpackungen dürfen nicht auf die Straße geworfen werden.
  2. Die Firma Carolinenbrunnen stellt für die Umzugsteilnehmer Mineralwasser bereit. Das Leergut muss im Ravensberger Park hinter der Bühne abgegeben werden.